Soforthilfe Erdgas

Mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) werden die vorgeschlagenen Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher umgesetzt. Dafür stellt der Bund die finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Soforthilfe Dezember erhalten Haushaltskunden sowie Verbraucher mit einem Standardlastprofil automatisch. Grundsätzlich nicht anspruchsberechtigt sind zugelassene Krankenhäuser, sie sollen separat entlastet werden. Ebensowenig gilt die Soforthilfe für Kunden, die Erdgas zur kommerziellen Strom- und Wärmeerzeugung nutzen.

Der Bund hat die Soforthilfe zwar schon beschlossen, es fehlt aber noch die Veröffentlichung des Gesetzes, damit es formal in Kraft tritt. Wir gehen davon aus, dass dies in den nächsten Tagen geschieht. Die Informationen zur Soforthilfe stehen daher unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Gesetzes.

Wir erklären Ihnen, was die Soforthilfe Dezember für Sie bedeutet, wie sie berechnet wird und wie die Entlastung bei Ihnen ankommt. Das Wichtigste für Sie vorab: Alle Privatkundinnen und -kunden von BHM Beyer sowie alle kleinen und mittleren Gewerbekunden mit Standardlastprofil brauchen nichts zu tun – wir garantieren Ihnen, dass wir die Soforthilfe im Sinne des Gesetzes an Sie weitergeben.

Wir wird den Dezemberabschlag nicht abbuchen bzw. BHM Beyer Kundinnen und Kunden brauchen ihn nicht zu überweisen.

So berechnet sich die Soforthilfe Dezember

Der Gesetzgeber hat im Soforthilfegesetz Gas und Wärme festgelegt, wie die Berechnung der Soforthilfe Dezember zu erfolgen hat. Wichtig zu wissen: Die Soforthilfe entspricht nicht automatisch Ihrem vollen Abschlag, den Sie im Dezember bezahlen müssten. Die Höhe errechnet sich stattdessen aus 1/12 des im September für Sie prognostizierten Jahresverbrauchs Gas, dem Bruttoarbeitspreis im Dezember und 1/12 des Bruttogrundpreises.

Das klingt zunächst kompliziert, daher zeigen wir Ihnen anhand eines einfachen Beispiels, was das genau bedeutet:

  1. Bei einem Kunden wurde mit Stand September ein Jahresverbrauch von 24.000 kWh vom Energieversorger prognostiziert. 1/12 davon sind 24.000 kWh/12= 2.000 kWh
  2. Der Arbeitspreis für Gas beträgt im Dezember beispielsweise 10 ct/kWh (brutto)
  3. Der Grundpreis für ein Jahr wird im Dezember mit 240 Euro ausgewiesen. 1/12 für den Monat Dezember sind somit 240 Euro/12= 20 Euro

Die Höhe der Soforthilfe Dezember berechnet sich dann folgendermaßen:

1/12 des jährlichen Grundpreises 20 Euro
+ 10 ct/kWh * 2.000 kWh (1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs) 200 Euro
Soforthilfe Dezember 220 Euro

Da die Soforthilfe Dezember mit dem Arbeits- und Grundpreis für Gas von Dezember berechnet wird, kann es zu Abweichungen mit der Höhe der Abschlagszahlungen kommen. Denn die monatlichen Abschläge für Gas wurden von Ihrem Energieversorger auf Basis des prognostizierten Jahresverbrauchs im September festgelegt – und zwar mit dem im September geltenden Arbeits- und Grundpreis. Daher kann die Soforthilfe Dezember von der Höhe der monatlichen Abschlagszahlung abweichen. Die Berechnungsformel gewährleistet aber, dass immer ein Zwölftel der tatsächlichen Energiekosten durch die Soforthilfe Dezember gedeckt sind.

Der im September 2022 prognostizierte Jahresverbrauch für Gas kann sich von dem exakten Jahresverbrauch in Ihrer letzten Abrechnung unterscheiden. Dies liegt daran, dass bei Ihrem prognostizierten Jahresverbrauch Stand September 2022 bereits sogenannte Gewichtungsverfahren berücksichtigt wurden – also ein Abgleich zwischen abgelesenen Verbrauchswerten und den Ist-Temperaturen erfolgt ist.

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