Heizkostenhilfe Berlin
Sie erwerben nicht leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Flüssiggas, Pellets, Kohle) für sich selbst oder die von Ihnen verwalteten Wohn- und/oder Gewerbeeinheiten?
Die „Heizkostenhilfe Berlin“ unterstützt Nutzer:innen von Wohn- und Gewerbeeinheiten wegen stark gestiegener Energiekosten.
Ab dem 31.01.2023 können Sie hier auf der Seite einen Antrag stellen bis zum 30.06.2023.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.